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   OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11   

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https://dejure.org/2011,6255
OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11 (https://dejure.org/2011,6255)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2011 - 4 OB 117/11 (https://dejure.org/2011,6255)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 4 OB 117/11 (https://dejure.org/2011,6255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wirksamkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1697 BGB; § 1909 BGB; § 40 Abs. 1 FamFG; § 41 Abs. 1 S. 2 FamFG
    Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein sorgeberechtigten Elternteil als Wirksamkeitsvoraussetzung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein sorgeberechtigten Elternteil als Wirksamkeitsvoraussetzung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein sorgeberechtigten Elternteil als Wirksamkeitsvoraussetzung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3112
  • FamRZ 2012, 42
  • DVBl 2011, 1375
  • DÖV 2011, 903
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

    Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
    Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist jedoch erst dann als bewirkt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 -, NJW 2006, 1206).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschl. v. 10.4.1986 - 1/85 -, BVerwGE 74, 368, 370).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
    Der Rechtsstreit kann daher auch nicht an das Amtsgericht C. mit der Begründung verwiesen werden, dass die Überprüfung von Handlungen des Amtspflegers allein dem Vormundschaftsgericht obliegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.11.2005 - 12 A 3295/05 -, juris; ferner OVG Bremen, Beschl. v. 7.1.1964 - a B 29/63 -, FEVS 11, 327), auch wenn die Ausübung der Aufgaben eines Amtspflegers die Ausübung öffentlicher Gewalt darstellt (so ausdrücklich in Bezug auf die Amtsvormundschaft BVerwG, Urt. v. 4.2.1988 - 5 C 88.85 -, NJW 1988 S. 2399, vgl. ferner Senatsbeschl. v. 1.7.2009 - 4 LA 291/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06

    Zulässigkeit einer Verweisung an das Sozialgericht nach § 17a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
    Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtlichen Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (vgl. Senatsbeschl. v. 11.7.2006 - 4 OB 171/06 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 12 A 3295/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
    Der Rechtsstreit kann daher auch nicht an das Amtsgericht C. mit der Begründung verwiesen werden, dass die Überprüfung von Handlungen des Amtspflegers allein dem Vormundschaftsgericht obliegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.11.2005 - 12 A 3295/05 -, juris; ferner OVG Bremen, Beschl. v. 7.1.1964 - a B 29/63 -, FEVS 11, 327), auch wenn die Ausübung der Aufgaben eines Amtspflegers die Ausübung öffentlicher Gewalt darstellt (so ausdrücklich in Bezug auf die Amtsvormundschaft BVerwG, Urt. v. 4.2.1988 - 5 C 88.85 -, NJW 1988 S. 2399, vgl. ferner Senatsbeschl. v. 1.7.2009 - 4 LA 291/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11

    Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens

    2.Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach den §§ 1697, 1909 BGB bedarf gemäß 40 Abs. 1 FamFG für ihre Wirksamkeit der Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. an den allein sorgeberechtigten Elternteil (vgl. Senatsbeschl. v. 5.5.2011 - 4 OB 117/11 -).

    Zu Recht rügt der Beklagte, dass der Senat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 4 OB 117/11 - vor Ablauf der mit gerichtlicher Verfügung vom 20. April 2011 eingeräumten zweiwöchigen Stellungnahmefrist zu der Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. April 2011 - 4 A 20/11 - entschieden und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 OB 132/21

    Daseinsvorsorge; kommunale Daseinsvorsorge; Sparkasse; Verwaltungsrechtsweg;

    Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtliche Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.5.2011 - 4 OB 117/11 -).
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